Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung.
… Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung (RS0090640). [12] 2.6. Ob ein bestimmtes lauterkeitswidriges Verhalten mit einer besonders schweren Beeinträchtigung der sozialen Wertstellung der betroffenen juristischen Person verbunden ist, betrifft eine Entscheidung…
…10]). Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung (RS0090640). 3.2. In 4 Ob 25/13z [3] hat der Oberste Gerichtshof im Vorwurf einer bewussten Falschberichterstattung durch eine Tageszeitung einen weit über jenen der bloßen…
… 49/95 = SZ 68/177 Leserverblödung; 4 Ob 176/08y = MR 2009, 55 Perlen vor die Säue; RIS-Justiz RS0090635, RS0090640). Danach kann auch juristischen Personen, die wegen ihrer Struktur keinen Schadenersatzanspruch wegen „erlittener Kränkung“ haben können, nach § 16 Abs 2…
…– im Interesse der Gleichbehandlung mit physischen Personen – um eine besonders schwere Beeinträchtigung der sozialen Wertstellung der juristischen Person handeln (RS0090635; vgl auch RS0090633, RS0090640). [15] Zwar kann sich schon aus der konkreten Behauptung im Einzelfall eine empfindliche Kränkung ergeben, grundsätzlich ist es aber Sache des Klägers darzulegen, welche Nachteile…
…RS0090635). Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung (RS0090640; 4 Ob 106/22z Rz 8 ff). Zu 4 Ob 25/13z (Rz 3) hat der Oberste Gerichtshof in dem…
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