Ein Satzungsänderungsbeschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist nach Ablauf eines Geschäftsjahres im Sinne der nicht geänderten Satzung nicht im Rückbezug auf das abgelaufene Geschäftsjahr in das Firmenbuch eintragbar.
…Vorinstanzen haben sich zutreffend auf die einschlägige und eindeutige oberstgerichtliche Rechtsprechung (6 Ob 24/94; 6 Ob 184/05k: RIS Justiz RS0060426; vgl auch 4 Ob 593/71 = RIS Justiz RS0087313) gestützt. Weder ist das Rekursgericht von dieser Rechtsprechung abgewichen, noch fehlt oberstgerichtliche Rechtsprechung, noch…
…49 Abs 2 GmbHG hat die Abänderung des Gesellschaftsvertrages keine rechtliche Wirkung, bevor sie in das Firmenbuch eingetragen ist. Die Firmenbucheintragung ist daher grundsätzlich konstitutiv (RS0060426 [T1]; Rauter/Milchrahm in Straube/Ratka/Rauter, WK GmbHG § 49 Rz 148; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³ § 49 Rz 12). 3.3. In der Lehre…
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