4Nc11/22p—OGH Entscheidung
25. März 2022
…bei den genannten Anknüpfungspunkten (Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz) ein Bedürfnis nach Gewährung inländischen Rechtsschutzes vorhanden ist, weil im Einzelfall eine effektive Klagemöglichkeit im Ausland fehlt (RS0057221 [T4]). Ist im Ausland ausreichender Rechtsschutz gewährleistet und würde die ausländische Entscheidung im Inland auch vollstreckt werden, so besteht bei Fehlen einer inländischen Zuständigkeit kein…