Dass Witwenpensionen und Witwerpensionen, die nach Ablauf der sechsmonatigen Frist des § 86 Abs 3 Z 1 ASVG beantragt werden, erst mit dem Tag der Antragstellung anfallen, ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich.
…Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage waren, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu besorgen, war mangels einer entsprechenden Sonderregelung eine rückwirkende Antragstellung aber weiterhin ausgeschlossen (RS0053931 [T4]). [24] II.3.2 Mit Erkenntnis vom 4. 12. 2017, G 125/2017, hob der Verfassungsgerichtshof in § 86 Abs…
…Regelung nur Minderjährige, nicht aber Person erfasst e , die wegen einer geistigen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage waren, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen (RS0053931 [T1, T4]). [16] 4.2. Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017, G 125/2017, VfSlg 20.224, hob der Verfassungsgerichtshof in §…
…nachträglich ein Leistungsantrag gestellt wurde (10 ObS 278/94 SSV NF 8/126). Diese Regelung stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RIS-Justiz RS0053931). 2. Leistungen aus der Pensionsversicherung sind grundsätzlich nur auf Antrag zu gewähren (§ 361 Abs 1 Z 1 ASVG; RIS Justiz…
… 3 Z 1 ASVG sehr genau und detailliert umschrieben, weshalb sich aus einer bestimmten Ausnahmeregelung kein verallgemeinerungsfähiger Grundsatz ableiten lässt (vgl RIS Justiz RS0053931 [T4]). Das spricht gegen eine Analogie, die eine Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit voraussetzt (RS0098756 [T1]). 4. Die Regelung des § 86…
…Pension erst nach Ablauf dieser Frist gestellt, so fiel die Pension erst mit dem Tag der Antragstellung an. Dies ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich (RIS Justiz RS0053931). Für die Klägerin ist daraus nichts zu gewinnen. Die Antragstellung ist zwar keine materielle Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs; sie ist nur in Fällen…
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