Eine bloße Anzeige an die "Kriminalpolizei" samt Übermittlung von Unterlagen an einen Staatsanwalt kann - weil nicht an das Strafgericht gerichtet - nicht als Privatanklage (oder überhaupt als Verfolgungsantrag im Sinne des § 46 Abs 1 StPO) gewertet werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden