Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt.
…im Sinn der Rechtsprechung zu Verbandsverfahren im „kundenfeindlichsten Sinne“ aus, sondern nach allgemeinen Vertragsauslegungsgrundsätzen gemäß §§ 914 f ABGB (vgl RS0016590 [T32]; 8 Ob 81/24f). [9] Wenn ein abweichender gemeinsamer Parteiwille nicht behauptet wird, ist ein Vertrag primär nach seinem Wortlaut auszulegen (vgl…
…Verbandsverfahren) nicht „im kundenfeindlichsten Sinn“, sondern nach §§ 914 f ABGB unter Bedachtnahme auf den objektiven Erklärungswert vorzunehmen ist (vgl RS0016590 [T32]; RS0008901 [T7, T15, T87]; zuletzt wieder 4 Ob 7/24v Rz 23 mwN) – erwogen, der Verweis auf die Geschäftsbedingungen beziehe…
…erfolgen, ohne dass dabei auf flankierende Maßnahmen des Unternehmers wie eine entsprechende Belehrung der Kunden bedacht zu nehmen sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0016590). Die Revisionswerberin vermag daher keine Rechtsfragen der im § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität aufzuzeigen, sodass die außerordentliche Revision spruchgemäß zurückzuweisen war.…
…vermitteln ( RS0115219 [T14, T21]; RS0121951 [T4]). Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen ( RS0016590 ). [11] 2. Die Klägerin steht in ihrer Revisionsbeantwortung – wie das Erstgericht – auf dem Standpunkt, dass die Klausel bereits deshalb intransparent sei, weil…
…T14, T21]; RS0121951 [T4]). 4. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen ( RS0016590 ). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist ( RS0038205 [insb T20…
…die Preiserhöhung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Nähere Darlegungen, wie eine derartige Vereinbarung ausgestaltet sei, fehlen. Damit wären bei der im Klauselprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (RS0016590) formularhaft vereinbarte Preiserhöhungen von der Ausnahmebestimmung dieses Teils 2 der Klausel 2 mitumfasst, was ein Verstoß gegen § 6 Abs 2…
…T21]; RS0121951 [T4]). [12] 1.2. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen ( RS0016590 ). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist ( RS0038205 [insb T20…
…Einklang mit der Judikatur, nach der die Auslegung in der für den Unternehmer ungünstigsten Möglichkeit, dh im „kundenfeindlichen Sinn" zu erfolgen hat (RIS-Justiz RS0016590). Die Urteilsveröffentlichung nach § 30 Abs 1 KSchG iVm § 25 Abs 3 UWG im Verfahren über eine Verbandsklage nach § 28 KSchG verfolgt den…
…Im Verbandsprozess hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen (4 Ob 130/03a = SZ 2003/115; RIS Justiz RS0016590). Anders als bei der Vertragsauslegung im Einzelfall ist keine geltungserhaltende Reduktion möglich (RIS Justiz RS0038205; Apathy aaO § 28 - 30 KSchG Rz 12; Kathrein aaO…
…2. Allgemein gilt, dass im Verbandsprozess nach § 28 KSchG die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590). Zudem ist eine „geltungserhaltende Reduktion“ im Verbandsprozess unzulässig, weshalb auf eine allfällige teilweise Zulässigkeit einer Klausel nicht Rücksicht genommen werden kann (RIS Justiz…
…RS0121951 [T4]). [14] 1 . 5 . Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RS0016590). Das der Klausel vom Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegte Verständnis ist im Verbandsprozess nicht maßgeblich (RS0016590 [T23]). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel…
…kann das Schweigen des Leasingnehmers nicht als Ermächtigung gewertet werden. Da im Verbandsprozess die Auslegung von Klauseln im kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590) und im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingung nicht Rücksicht genommen werden kann, also keine geltungserhaltende Reduktion…
…KBB 4 § 28 KSchG Rz 1). Maßstab für die Beurteilung einer Vertragsbestimmung ist die für den Kunden ungünstigste mögliche Auslegung (RIS Justiz RS0016590). 4.3. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des KSchG am 1. 10. 1979 (§ 38 KSchG) bestand für den Gesetzgeber keine Veranlassung, Arbeitsverträge ausdrücklich…
…Maßstab für die Beurteilung einer Klausel im Verbandsprozess ist die für den Kunden ungünstigste mögliche Auslegung, mag auch eine kundenfreundlichere Auslegung denkbar sein (RIS Justiz RS0016590 [T6]). 2. In den Klauseln wird angeführt, dass die laufenden Jahresbeiträge nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten, dann jedoch mit Zuschlägen…
…es sich dabei um einen Verbandsprozess handelt, in dem die Auslegung der zu beurteilenden Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590) und anders als bei Vertragsauslegung im Einzelfall keine geltungserhaltende Reduktion möglich ist (RIS Justiz RS0038205). Warum eine solche bei dem hier zu beurteilenden Vertrag zwischen…
…Abschluss eines anderen Vertrags an zwei Mobilfunkverträge gebunden zu sein. Im Verbandsprozess hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (RIS Justiz RS0038205…
…jedoch nicht berechtigt. I. Allgemeines: 1. Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Eine geltungserhaltende Reduktion kann – wie auch im Individualprozess – nicht stattfinden (RIS Justiz RS0038205 [insbes T20]). 2.1. Die Geltungskontrolle nach § 864a…
…RdW 2009/656, 641 mwN). 1.2. Bei der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Es ist von der Auslegungsvariante auszugehen, die für die Kunden der Beklagten die nachteiligste ist. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (RIS Justiz RS0038205; nun…
… 2003, MR 2005, 139 [141 f]). 2.1.5 Die beanstandete Klausel lässt sich bei der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (RIS Justiz RS0016590) mit § 25 Abs 3 TKG 2003, laut 1 Ob 123/09h SZ 2009/116 eine konsumentenschutzrechtliche Norm, nicht…
…„im kundenfeindlichsten Sinn“ erfolgen; danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS Justiz RS0016590). Im Unterlassungsprozess nach § 28 KSchG kann auch auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden; für eine geltungserhaltende Reduktion…
…Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (stRsp; RIS Justiz RS0016590 [T1], RS0038205) ebenso nicht wie im Individualprozess über nicht ausgehandelte missbräuchliche Klauseln in einem Verbrauchergeschäft (RIS Justiz RS0128735, RS0122168). 2. Zu den Klauseln …
…vorgesehen) pro Reisendem gelte oder nicht. [27] 3.2 Die Auslegung von Klauseln im Rahmen der Verbandsklage hat im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RS0016590). Nach der Rechtsprechung können auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der AGB enthalten sein. Es kommt darauf an, ob…
…kundenfreundlichsten" Sinn zu erfolgen und ist hiebei zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot und/oder gegen die guten Sitten vorliegt (RIS Justiz RS0016590). Terno, spricht in seiner auch hier themenvergleichbaren Arbeit „Gerichtliche Inhaltskontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen", r+s 2004, 45 insoweit (nämlich bei einer auch in Deutschland…
…T21]; RS0121951 [T4]). [13] 1.4. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RS0016590). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (RS0038205). 2. Zu…
…er davon – aus welchen Gründen immer – nicht Gebrauch, kommt es im Wege einer Zustimmungsfiktion zur Vereinbarung einer Vertragsänderung; bei kundenfeindlichster Auslegung (RIS Justiz RS0016590) kann es daher auf diesem Weg zu einer zugunsten des AGB Verwenders gänzlich unbeschränkten Preiserhöhung kommen. 1.2. Damit liegt eine Klausel vor, die zwar den…
…Verbandsprozess die Funktion hat, unzulässige AGB-Klauseln präventiv aus dem Rechtsverkehr zu ziehen, sind nach ständiger Rechtsprechung solche Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn auszulegen (RS0016590; 10 Ob 53/22z [ErwGr 1.2.]). Es ist – abweichend vom Individualprozess (RS0016590 [T18, T32]; 7 Ob 106/14k) – von…
…Dazu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 2.1. Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Eine geltungserhaltende Reduktion kann wie auch im Individualprozess nicht stattfinden (RIS Justiz RS0038205 [insb T20]). 2.2. Die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB geht der…
…MietSlg LXI/20) hatten Verbandsklagen zum Gegenstand. Der Antragsteller verkennt, dass die dort geltenden Grundsätze, namentlich jene der Auslegung im kundenfeindlichsten Sinn (RIS-Justiz RS0016590) und der Unzulässigkeit einer geltungserhaltenden Reduktion (RIS-Justiz RS0038205), vorliegend nicht zum Tragen kommen (RIS-Justiz RS0016590 [T18]; RIS-Justiz RS0038205 [T13]). 2. Die Höhe…
…soll. Diese Einschränkung ist der beanstandeten Klausel aber gerade nicht zu entnehmen, sondern könnte danach das Entgelt jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (RIS Justiz RS0016590) selbst dann verlangt werden, wenn der Flug aus in der Sphäre der Beklagten liegenden Gründen unterbleibt. Die von den Vorinstanzen ausgesprochene Untersagung auch dieser Klausel…
…Justiz RS0115219; zuletzt 4 Ob 227/06w = MR 2007, 222). Im Verbandsprozess hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen (RIS-Justiz RS0016590). Anders als bei Vertragsauslegung im Einzelfall ist keine geltungserhaltende Reduktion möglich (RIS-Justiz RS0038205; Krejci in Rummel3 Rz 15 zu §§ 28 bis 30…
…Lieferanten „genannte" Lieferfrist im Zeitpunkt des Vertragsanbots nur dem Leasinggeber, nicht aber auch dem Leasingnehmer bekannt sei. Die gebotene „kundenfeindlichste" Auslegung (RIS-Justiz RS0016590) lasse darüber hinaus den Schluss zu, dass sogar eine erst nach Abgabe des Anbots mitgeteilte Lieferfrist maßgeblich sein solle. Da der Durchschnittsverbraucher nicht in der…
…vorangestellt: [10] Allgemein gilt, dass im Verbandsprozess nach § 28 KSchG die Auslegung der AGB Klauseln im kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0016590). Es ist daher von jener Auslegungsvariante auszugehen, die für die Kunden der Beklagten die nachteiligste ist. Zudem ist eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess unzulässig, weshalb…
…Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (stRsp; RIS Justiz RS0016590 [T1]; RS0038205; 9 Ob 56/13w mwN). 2. Zur Klausel Art 16.7. AUVB 2008 (Kostentragung bei Anrufung der Ärztekommission): Nach…
…T21]; RS0121951 [T4]). [13] 3. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen ( RS0016590 ). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist ( RS0038205 [insb T20…
… Rz 12; Langer in Kosesnik Wehrle ua, KSchG² § 28 30 Rz 16; Kathrein aaO § 28 KSchG Rz 5; RIS Justiz RS0016590 ua). Die beanstandete Klausel ist daher überschießend, weil und soweit sie auch sachlich nicht gerechtfertigte Fälle erfasst (vgl 4 Ob 130/03a ua). Eine teilweise…
…12/09z). 3. Im Verbandsprozess nach § 28 KSchG hat die Auslegung der Klausel im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Klausel kann nicht Rücksicht genommen werden, weil eine geltungserhaltende Reduktion im Verbandsprozess nicht möglich ist (RIS Justiz RS0038205…
…erübrigt sich die Einleitung der im Revisionsrekurs weiterhin beantragten Gesetzesprüfungs- bzw Vorabentscheidungsverfahren, weil auch die gegenständliche, unter Heranziehung ihrer kundenfeindlichsten Auslegung zu prüfende (RIS Justiz RS0016590; RS0038205 [T4]; zuletzt: 7 Ob 172/04a mwN) Klausel, mit der sich der österreichische Reiseveranstalter die Erhöhung der mit der Buchung bestätigten Reisepreise aus Gründen…
…verschiedenen Klauseln ist allgemein voranzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine in AGB enthaltene Vertragsbestimmung im „Verbandsprozess" im „kundenfeindlichsten Sinn" auszulegen ist (RIS Justiz RS0016590 mzwN zuletzt etwa 4 Ob 227/06w). Auch eine geltungserhaltende Reduktion wird nach ständiger Rechtsprechung als nicht möglich erachtet (RIS Justiz RS0038205 mwN Krejci…
…RS0121729). 2.4.2. Die Verpflichtung, „Unstimmigkeiten“ ausschließlich über eine bestimmte Telefonnummer bekanntzugeben, widerspricht dieser Bestimmung offenkundig, zumal bei kundenfeindlichster Auslegung (vgl RIS-Justiz RS0016590) die Mitteilung (etwa die Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen) nur unter dieser Voraussetzung als zugegangen gilt. Die dagegen gerichteten, ausschließlich auf Praktikabilitätsgesichtspunkte gestützten Erwägungen der Beklagten vermögen…
… - im Wortlaut der Klausel fehlt. Deren Auslegung im Verbandsprozess hat wie auch die Revision erkennt - im kundenfeindlichsten Sinn zu erfolgen (stRsp; RIS Justiz RS0016590; jüngst: 7 Ob 78/06f). Demgemäß kann diese Bestimmung aber auch auf solche Angaben in Katalogen und Werbeunterlagen bezogen werden, welche bereits Gegenstand eines…
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