Ein Richter, der an der Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklage mitgewirkt hat, ist in analoger Anwendung der §§ 68 Abs 2, 69 Z 2 StPO auch von der Entscheidung über die Rechtsmittel gegen das Urteil ausgeschlossen.
…daher gemäß § 43 Abs 3 zweiter Fall StPO analog vom Verfahren AZ 15 Os 143/24a ausgeschlossen (RIS Justiz RS0097408 [T1]; vgl auch 12 Ns 36/23z). [4] Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Nordmeyer tritt aufgrund der laufenden Vertretungsregelung…
…Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen in derselben Sache (vgl zur Begrifflichkeit 12 Ns 36/23z [Rz 14 f]) analog anzuwenden (RIS Justiz RS0097408 [T1]; Lässig , WK StPO § 43 Rz 30). Demzufolge ist * von der zu AZ 14 Os 94/25t zu treffenden…
…auch von der Entscheidung über die Rechtsmittel gegen das Urteil ausgeschlossen, soweit er über die zur Anklageerhebung notwendige (selbe) Verdachtslage entschieden hat (vgl RIS Justiz RS0097408 [T1]; Lässig , WK StPO § 43 Rz 30). [4] Die Bestimmungen über die Ausschließung knüpfen – soweit hier von Interesse – an ein…
…Heranziehung des § 43 Abs 3 zweiter Fall StPO ( Lässig in WK-StPO § 43 Rz 30; vgl. RIS-Justiz RS0129712, RS0097408). Die genannten Richter:innen sind daher im Sinn der zitierten Judikatur von der anstehenden Entscheidung ausgeschlossen. Im Umfang dieser Ausgeschlossenheit ist das genannte Verfahren 10 Bs…
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