Forderungen aus Warenlieferungen und Etikettenentwicklung: Verjährung und Stundungsvereinbarung—OGH Entscheidung
1Ob152/24w09. Oktober 2024
…Anfang an feststeht oder für den Zahlungspflichtigen nicht leicht zu ermitteln ist, wird der Entgeltanspruch (erst) fällig, sobald der Berechtigte binnen angemessener Frist Rechnung legt ( RS0038058 ; RS0017592 ). [11] 2.2. Ein Vorbringen, dass die Rechnungslegung erforderlich gewesen wäre, weil der Kaufpreis bzw die Forderungen bei Ablieferung nicht feststanden, hat die Klägerin…