Hat der Antragsteller keinen Antrag auf Zuspruch von Umsatzsteuer gestellt, so verstößt der Zuspruch der Umsatzsteuer für den Entschädigungsbetrag auch dann gegen die auch im Verfahren außer Streitsachen analog Anwendung findende Bestimmung des § 405 ZPO, wenn die Umsatzsteuer (ziffernmäßig) im Gesamtbegehren Deckung findet.
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