Die Auffassung, auch die Kostenentscheidung sei, weil Bestandteil des Spruches, mitzuveröffentlichen, kann nicht aufrechterhalten werden. Damit wird das Publikum nicht über einen maßgeblichen Umstand aufgeklärt.
…nicht die Abweisung des Mehrbegehrens (4 Ob 321/70 = ÖBl 1971, 47; 4 Ob 133/89 = MR 1990, 58 - Thalia) und die Kostenentscheidung (RIS-Justiz RS0079958). Soweit das insofern nicht unterscheidende Veröffentlichungsbegehren auch diese Teile des Spruchs erfasst, ist es abzuweisen. 4. Die Kostenentscheidung gründet sich auf (§ 50 iVm) §…
…bringen, dass einerseits die Veröffentlichung nur den Spruch des Urteils (vgl § 25 Abs 4 UWG) samt Kopf – unter Ausschluss der Kostenentscheidung ( RS0079958 ) – und andererseits eine Veröffentlichung zugunsten des Klägers nur dessen klagsstattgebenden Teil zu umfassen hat (vgl Schmid in Wiebe/Kodek , UWG 2 § 25…
… Die Klagsstattgebung der Veröffentlichung auch des Ausspruchs über die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung steht im Einklang mit der von der Lehre gebilligten ständigen Rechtsprechung (RS0079961; RS0079958; 4 Ob 107/15m; 9 Ob 16/18w; vgl Schmid in Wiebe / Kodek , UWG 2 § 25 Rz 27…
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