3Ob160/08p—OGH Entscheidung
03. Oktober 2008
…zur Ausgleichszulage vertreten. Diese wurde wie die Sozialhilfe und die Notstandshilfe als Einkommen behandelt (RIS Justiz RS0047465), auch als unterhaltsminderndes Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten (RIS Justiz RS0009545). Zu letzterer Judikatur ist Folgendes auszuführen: c. Dass eine tatsächlich bezogene Ausgleichszulage des Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch mindert, wurde vom Obersten Gerichtshof in der Entscheidung …