Bei der gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Straftaten in einem Urteil sind selbstredend alle jene Strafzumessungsgründe mitzuberücksichtigen, die das Vor-Urteil betrafen.
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen, die das Vorurteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Fallbezogen ist die Strafzumessung daher – innerhalb der im § 31 StGB bestimmten Grenzen nach den Kriterien des § 40 StGB – mit Rücksicht auf…
…Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen waren, die das Vorurteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425), wobei es nicht von Bedeutung ist, welche Strafzumessungsgründe im Vorurteil herangezogen wurden. Vielmehr ist die Strafbemessung mit Rücksicht auf die neu hinzugekommenen Strafzumessungsgründe nach Maßgabe…
…wertete das Erstgericht unter zutreffender Mitberücksichtigung der bei Aburteilung des Vorurteils (AZ 63 Hv 99/20v des Landesgerichts für Strafsachen Wien) vorgelegenen Strafzumessungsgründe (RIS-Justiz RS0091425) sieben einschlägige Vorstrafen, die in Verkehr gesetzte Suchtgiftmenge, die (insgesamt) mehrfache Qualifikation (im Rahmen des § 28a SMG) und das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen als erschwerend…
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Die Strafzumessung ist daher – innerhalb der im § 31 StGB bestimmten Grenzen nach den Kriterien des § 40 StGB – mit Rücksicht auf die…
…der Strafe. Beim Angeklagten D* C* sind die Strafzumessungsgründe des Vor-Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz, GZ **-80, mit zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0091425, RS0091431). Erschwerend ist demnach, dass er mehrere Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen hat (hier: Zusammentreffen von vier Vergehen mit einem Verbrechen) und er (in…
…der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen sind, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Es ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, welche Strafzumessungsgründe im Vor-Urteil herangezogen wurden, sondern die Strafbemessung ist mit Rücksicht auf die neu hinzugekommenen…
…Taten verhängt worden wäre und ist von dieser die bereits im vorangegangenen Urteil ausgesprochene Strafe abzuziehen. Unter Einbeziehung der Strafzumessungsgründe des Vor-Urteils (RIS-Justiz RS0091425) ist als erschwerend zu werten, dass der Angeklagte mehrere strafbare Handlungen verschiedener Art (hier: ein Verbrechen und zwei Vergehen) über einen längeren Zeitraum begangen hat…
Rückverweise