Bei Prüfung der Frage, ob die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der §§ 133 Abs 2 GSVG erfüllt sind, können nur volle Monate einer die Pflichtversicherung begründenden selbständigen Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.
…§ 133 Abs 2 GSVG entwickelten Grundsatz, dass es sich dabei um Zeiten handeln muss, die die Versicherungspflicht nach dem GSVG begründen (vgl RS0086452). [22] 4.2.1 In der Entscheidung 10 ObS 264/02z führte der Oberste Gerichtshof weiter aus, dass auch Zeiten eines Urlaubs und Zeiten…
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