Unter die Bestimmungen des § 250 StPO fällt nur ein im Interesse der Wahrheitsfindung zur Erzielung unbefangener Aussagen angeordnetes Abtreten des Angeklagten aus dem Sitzungssaal.
…§ 281 Abs 1 StPO infrage gestellten (RIS Justiz RS0118016) – Sachverhaltsgrundlage erweist sich die kritisierte Abweisung als rechtsrichtig (RIS Justiz RS0116769, vgl RS0098245; Kirchbacher , WK StPO § 250 Rz 4 und 7 f). [5] Vor einem Eingehen auf das weitere Vorbringen der Verfahrensrüge ist festzuhalten…
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