Der Begriff "Recht auf das Patent" im Sinne einer materiellen Patentberechtigung (vgl Art 61 EPÜ) kommt im österreichischen Patentrecht nicht vor; der Anspruch auf Patenterteilung wird als ein an das Patentamt gerichteter, dem öffentlichen Recht zugehöriger verfahrensrechtlicher Anspruch interpretiert.
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