8ObA138/04h—OGH Entscheidung
20. Januar 2005
…darauf zu verweisen, dass dann, wenn die Höhe eines tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen wurde, dieser als Mäßigungskriterium unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl RIS Justiz RS0029825 mzwN zuletzt 9 ObA 36/96f). Die allgemeinen Ausführungen dazu, dass das Verschulden der Beklagten gering anzusetzen wäre, da die schlechte wirtschaftliche Situation…