Die Aufzählung des § 1487 ABGB ist taxativ und einschränkend auszulegen. Der Anspruch auf Schenkungsanfechtung nach § 950 ABGB unterliegt mangels einer Sonderjährungsvorschrift der allgemeinen Verjährungsfrist von dreißig Jahren.
…abgelaufen. Die taxative und einschränkend auszulegende Regelung des § 1487 ABGB ordnet nur für bestimmte Fälle der Vertragsanfechtung die dreijährige Verjährungsfrist an (RIS-Justiz RS0033210). Dazu zählt die Geltendmachung der Nichtigkeit eines Vertrags wegen Handlungsunfähigkeit einer der Vertragsparteien nicht. Die angestrebte analoge Anwendung (des Falls der Anfechtung wegen Testierunfähigkeit) setzte…
…in KBB³ § 1487 ABGB Rz 2 mwN). Die Aufzählung des § 1487 ABGB ist taxativ und einschränkend auszulegen (RIS Justiz RS0033210 [T1]). 3.2 § 783 ABGB regelt die materielle Beitragspflicht der Vermächtnisnehmer, also die Frage, wann und in welchem Ausmaß die Legatare die Erben…
…Sinn“ vorliegt, gelangt auch die Verjährungsbestimmung des § 1487 ABGB nicht zur Anwendung. Die Aufzählung in dieser Bestimmung ist taxativ und einschränkend auszulegen (RS0033210). Schon aus diesem Grund verbleibt auch für eine analoge Anwendung dieser Bestimmung kein Raum. [22] Für den hier vorliegenden Schenkungswiderruf „im weiteren Sinn“…
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