Eine Verletzung der zwingenden Vorschrift des § 18 WGG, wonach gemeinnützige Bauvereinigungen ihren Kunden nur aktuelle Preisbemessungsgrundlagen bekanntgeben dürfen, um eine Irreführung der Wohnungseigentumswerber über die tatsächlich aufzubringenden Kosten zu vermeiden, kann nur zur Vertragsanfechtung und zu Schadenersatzansprüche führen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden