Aus § 431 ABGB zu schließen, der Gesetzgeber habe die in § 9 Abs 2 StadtErnG normierte Genehmigungspflicht für die "Übertragung des Eigentums" an Liegenschaften im Assanierungsgebiet auch auf die grundbücherliche Durchführung des Titelgeschäftes bezogen, erscheint bei systematischer und teleologische Interpretation dieser Gesetzesbestimmung unhaltbar.
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