Ein Anspruch auf Veröffentlichung des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils besteht mangels Anwendbarkeit des § 25 Abs 3 UWG bei Verstößen gegen § 1330 ABGB nicht.
…falschen Behauptungen beseitigt werden sollen [statt vieler 6 Ob 316/97g EvBl 1998/93]), nicht aber ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung (RIS Justiz RS0031640) zu. Zwischen diesen Veröffentlichungsansprüchen ist strikt zu unterscheiden ( Reischauer in Rummel , ABGB³ [2004] § 1330 Rz 23 aE), sie stehen wovon auch…
… 25 UWG (als bloßer Nebenanspruch zu einer Unterlassungspflicht; vgl 4 Ob 201/18f) – in § 1330 ABGB nicht vorgesehen ist (RS0031640; RS0004729; vgl auch 4 Ob 236/19p). [14] 2.2 In der vom Betreibenden ins Treffen geführten Entscheidung zu 1 Ob 652…
Rückverweise