Wertersatz tritt an die Stelle der Rückgabe der Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist.
…dass die Zurückgabe der Sachen tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist, tritt nach § 1041 ABGB Wertersatz an die Stelle der Rückgabe der Sachen (RS0019977). Führt der Herausgabeanspruch des wahren Erben deshalb zu einem reinen Geldleistungsanspruch, kann er mit einem Zahlungsbegehren geltend gemacht werden (vgl 2 Ob 214…
…shälfte) aber bereits versteigert. Dass in einem solchen Fall der Anspruch auf den Versteigerungserlös als stellvertretendes commodum an die Stelle der Übergabe der Sache tritt ( RS0019977 [T2]; vgl auch RS0013133 ), wurde auch im gegenständlichen Verfahren nicht angezweifelt. 5. Zu den beiden Hauptbegehren auf Feststellung und Zustimmung: [37] 5.1.1 Den…
…der Rückgabe der Sache (6 Ob 646/93 mwN; 3 Ob 219/05k; 2 Ob 198/07t; RIS Justiz RS0019977 [T2]). 3. Der mit der Erbschaftsklage belangte Erbschaftsbesitzer hat einen Anspruch auf die von ihm während seiner Besitzdauer auf die Erbschaft gemachten Aufwendungen. Insbesondere…
…Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist (RIS Justiz RS0019977). Nach der Entscheidung 3 Ob 219/05k (= RIS Justiz RS0019977 [T2]) kann der im Erbschaftsstreit obsiegende wirkliche Erbe als Eigentümer zufolge § 1041…
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