Der Beschluss des Berufungsgerichtes, womit das angefochtene Urteil, soweit es über eine Gegenforderung entschieden hat, als nichtig aufgehoben und die Aufrechnungseinrede zurückgewiesen wurde, ist nicht anfechtbar (SZ 14/214).
…Gegenforderung geltend gemachte Rückzahlung der 30.000 EUR. Die Zurückweisung einer Aufrechnungseinrede durch das Berufungsgericht ist unanfechtbar, weil dadurch der Rechtsschutz nicht abschließend verweigert wird (RS0043808 [T1]). [19] 1.3 Gegenstand des Revisionsverfahrens ist daher nur die Frage, ob die vom Beklagten im Jänner 2016 geleistete Zahlung als vorweggenommene Erfüllung…
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