Zu den materiellen Erbrechtsfragen gehören unter anderem auch das gesamte Noterbsrecht und Pflichtteilsrecht, sowie (vorbehaltlich des § 28 Abs 2 IPRG und des § 32 IPRG) der gesamte Erbschaftserwerb (unmittelbarer Nachlaßübergang oder behördliche Übertragung).
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