Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden