Wird gemäß § 7 Abs 2 UVG anstelle eines Vorschusses nach den §§ 3, 4 Z 1 ein Vorschuß nach § 4 Z 3 gewährt, erlischt der Titelvorschuß und lebt nach Haftende nicht wieder auf.
…der Anordnung von Haftvorschüssen gemäß § 4 Z 3 UVG nach Haftende vor (dazu näher 7 Ob 546/91; RIS Justiz RS0076424). Diese Rechtsfolge beseitigte der Gesetzgeber jedoch mit der Schaffung des § 7 Abs 2 Satz 2 UVG idF des FamRÄG 2009…
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