Die zu § 14 Abs 2 MG ergangene Judikatur des OGH (hier: MietSlg 39389/25) ist auch im Geltungsbereich des MRG im Hinblick auf die gleichartige Regelung (§ 26 Abs 1 MRG) weiterhin anwendbar.
…wurde in der zu § 14 MG ergangenen höchstgerichtlichen Judikatur, deren Kriterien auch im Geltungsbereich des § 26 MRG weiterhin heranzuziehen sind (RIS Justiz RS0067691), zum Teil mit 12 % angenommen (6 Ob 577/85 = MietSlg 39.389; 6 Ob 536/91 = wobl 1992/14); Schuster , aaO 111 zitiert in…
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