Wurden die betrugsspezifischen Täuschungshandlungen zumindest phasenweise (durch Übersendung gefälschter Schecks auf dem Postweg ins Ausland) in Österreich gesetzt, liegt (insgesamt) eine Inlandstat im Sinne des § 67 Abs 2 StGB vor.
…oder nach den Vorstellungen des Täters hier hätte eintreten sollen, oder dass der Täter eine Phase der Ausführung in Österreich gesetzt hat (RIS-Justiz RS0092073, RS0091851, RS0091842, RS0091861). Eine an mehreren Orten begangene einzige Tat, etwa ein Dauerdelikt, ist dann, wenn wenigstens einer von diesen Tatorten im Inland liegt, im Sinn…
…oder nach den Vorstellungen des Täters hier hätte eintreten sollen, oder dass der Täter eine Phase der Ausführung in Österreich gesetzt hat (RIS-Justiz RS0092073, RS0091851, RS0091842, RS0091861). Eine an mehreren Orten begangene einzige Tat ist dann, wenn wenigstens einer von diesen Tatorten im Inland liegt, im Sinn des § …
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