Auch wenn das Erstgericht unter Verletzung der Vorschrift des § 236 Abs 1 EO das Meistbot schon vor Eintritt der Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses aufgefolgt hat, kann dieser von der Rechtsmittelinstanz noch abgeändert werden.
…offen, sein besseres Recht gegen den im Verteilungsverfahren (zum Nachteil des Übergangenen) Bevorzugten auf dem Rechtsweg geltend zu machen (3 Ob 25/06g; RIS-Justiz RS0003433). 3. Die Beklagte hält dem Verwendungsanspruch der Klägerin entgegen, sie habe gutgläubig Eigentum an dem ihr (zu Unrecht) zugekommenen Anteil am Meistbot erworben. Nach ständiger…
…Rekurswerber für seinen Standpunkt herangezogenen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Meistbotsverteilungsbeschluss nach Ausfolgung der Verteilungsmasse (3 Ob 2/95; RIS-Justiz RS0003433 [T1]) trifft auf das Insolvenzverfahren daher nicht zu. Das Gericht trifft hier gerade keine Auszahlungsanordnung, mit deren Unabänderlichkeit das Fehlen eines Rechtsschutzinteresses an der Abänderung…
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