Bei der im Strafrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist unter Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte zu verstehen.
…aber RIS Justiz RS0099810), nach welchem bereits die Aufgabe der Besicherung der aushaftenden Kreditforderung durch die Löschungserklärung – bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise (vgl RIS Justiz RS0094171) – den Wert dieser Forderung reduzierte und damit eine unmittelbar zum Nachteil der Vo* AG (jedenfalls gegenüber dem Erklärungsempfänger) wirkende Vermögensverfügung darstellte. Dies umso mehr…
…in WK 2 StGB § 146 Rz 61 f; Kienapfel/Schmoller StudB BT II 2 § 144 Rz 34 ff; RIS Justiz RS0094171 [T2, T3]) – die Vermögenslage des Opfers bei dem hier maßgeblichen Vermögensvergleich vor und nach der entsprechenden Vermögensverfügung („Differenzschaden“; Eder Rieder in WK…
…Schmoller BT 2 § 146 Rz 117 ff; Kirchbacher in WK 2 StGB § 156 Rz 7a; RIS Justiz RS0094739, RS0094171, RS0094825) nicht dazu, dass das Vermögen des Bürgen zum Vermögen des Kreditnehmers wird. Erwägungen, die die Annahme tragen könnten, das Vermögen des Bürgen sei dem…
…148a Rz 4) – wirtschaftlichen Vermögensbegriff unterfallen (11 Os 31/02, RIS Justiz RS0094471 [insbesondere T1]; allgemein zu diesem Vermögensbegriff RIS Justiz RS0094171). Dafür ist bedeutungslos, ob das Rechtsgeschäft ungültig, verboten, strafbar oder wegen List oder Irrtums anfechtbar ist, ob Leistung oder Gegenleistung unklagbar sind und ob die…
…daher – selbst unter dem Blickwinkel der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl Kirchbacher in WK² StGB § 156 Rz 7/1, RIS Justiz RS0094171) – keinen Bestandteil des Vermögens des Schuldners * Sc* dar (die im Ersturteil angeführte Entscheidung 15 Os 32/02 [US 17] steht mit…
…in WK² StGB § 156 Rz 7/1; Preuschl/Dangl in Preuschl/Wess , Wirtschaftsstrafrecht § 156 Rz 19; RIS-Justiz RS0094171) – nicht Vermögen des Dr. * A*, also nicht „sein Vermögen“ iSd § 156 Abs 1 StGB dar, weil (ausgehend von…
…also nicht dem Täter allein zuzuordnendes, Vermögen vorliegt, ist – entsprechend dem Schutzzweck des § 153 StGB – eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (RIS Justiz RS0094171 [T3]; dazu näher Kirchbacher/Sadoghi in WK 2 StGB § 153 Rz 2/9 ff mwN). [6] Das Erstgericht trifft zwar Feststellungen…
…Steininger Komm3 § 153 RN 10; Kienapfel/Schmoller StudB BT II § 146 Rz 117 ff; Liebscher in WK1 § 153 Rz 13; RIS-Justiz RS0094171; 15 Os 195/96). Demnach stellt selbst eine Geldkaution, die infolge Vermengung mit dem Vermögen des Pfandgläubigers zivilrechtlich in dessen Eigentum übergeht, in strafrechtlicher Sicht…
…seit jeher immanenten wirtschaftlichen Betrachtungsweise) auf den wirtschaftlichen Vermögensbegriff ankommt. Fremdes Vermögen ist daher jedes dem Täter nicht (wirtschaftlich) zur Gänze gehörendes Gut (RIS-Justiz RS0094171 [T3]). Auf Gegenforderungen außerhalb des Bereichs eines unmittelbaren Vorteilsausgleichs ist nicht Bedacht zu nehmen, ein die gesamte Geschäftsführung umfassender Vorteilsausgleich findet nicht statt (RIS Justiz…
…mängelfrei begründeten Konstatierungen des Erstgerichts - nicht dem Vereinszweck entsprechende Ausgaben) erfolgte. Aus welchem Grund aber daraus trotz der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl RIS Justiz RS0094171; Kirchbacher/Presslauer in WK² StGB § 153 Rz 1 iVm mit Kirchbacher in WK² StGB § 146 Rz 61…
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