Werden (hier: forstwirtschaftliche) Produkte dem versicherten Dienstnehmer vom Dienstgeber auch als Sachbezug gewährt, ist es für den Entgeltcharakter nach § 49 Abs 1 ASVG entscheidend, daß der pflichtversicherte Dienstnehmer darauf aus dem Dienstverhältnis Anspruch hatte oder daß er diese Produkte darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses erhielt.
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