Eine Aufschiebung aus dem Grund des § 42 Abs 1 Z 5 EO setzt voraus, daß ein Erfolg der Verfahrenshandlung, auf die der Aufschiebungsantrag gestützt wird, zur Einstellung der Exekution führt.
…verhalten ist, die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht ermöglicht. Darauf, ob ein vollständiger Erfolg der Erbschaftsklage zur unmittelbaren Exekutionseinstellung führen könnte oder nicht (vgl RIS-Justiz RS0001806; RS0001420; Jakusch § 42 EO Rz 34), kommt es daher gar nicht mehr an. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, fehlte es…
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