Für den Fall, dass die infolge des vorhandenen Leidens zu erwartenden Krankenstände acht Wochen erreichen, hat der OGH in 10 Ob S 385/89 = SSV-NF 3/152 den Ausschluss vom Arbeitsmarkt bejaht.
…so jetzt ausdrücklich § 4 Abs 2 Stufe 6 Z 2 BPGG idF BGBl I 1998/111 [ab 1. 1. 1999]; vgl auch RIS-Justiz RS0084429, RS0086050, RS0089210). Eine "relativ geringe" Wahrscheinlichkeit (die erkennbar nicht mehr als eine bloße Möglichkeit umschreibt) reicht nicht aus. Die im vorliegenden Fall noch am ehesten…
…RIS-Justiz RS0084898 [T12]). Hiebei sind auch in Zukunft zu erwartende Kurbehandlungen, die zur Hintanhaltung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands erforderlich sind, zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0084429 [T9]). Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass im Hinblick auf diese leidensbedingten und allenfalls noch hinzukommende, nicht leidensbedingte Krankenstände die tatsächliche Dienstleistung des Versicherten…
…Mangel des Berufungsverfahrens gegeben ist (SSV-NF 12/32 mwN). Nach der ständigen neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (SSV-NF 11/147 ua; RIS-Justiz RS0084429) sind mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von sieben Wochen jährlich und darüber - und zwar ausgehend von den Anforderungen in den Verweisungsberufen (SSV…
…regelmäßig zu erwartenden jährlichen leidensbedingten Krankenstände von vier Wochen nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, liegt auch darin kein Abweichen von der ständigen Rechtsprechung (RIS Justiz RS0084429; RS0084898). Diese Erwägungen führen zur Zurückweisung der Revision mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO.…
…hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (zB SSV-NF 12/82; RIS-Justiz RS0084429, RS0084855). Dabei sind die durch andere Ursachen (wie Erkältungen udgl) hervorgerufenen Krankenstände nicht zu berücksichtigen (SSV-NF 6/70; 6/82; 6/104; 10 ObS…
…Arbeitsmarkt ausschließen, während dies bei einer prognostizierten Krankenstandsdauer von sechs Wochen jährlich noch nicht angenommen wird (jüngst 10 ObS 89/13f; RIS Justiz RS0084429 [T3]; RS0084898 [T1]; vgl RS0084855), richtig wiedergegeben und angewendet. Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers lässt sich der oberstgerichtlichen Entscheidung 10 ObS 31/96…
…maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV-NF 7/76; 10/14 uva; RIS-Justiz RS0084898 [T1]; RS0084429 [T3]; RS0113471). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ist…
…darüber einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus und bewirken daher, dass der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist (SSV-NF 12/52 ua; RIS-Justiz RS0084429, RS0084898 ua). Es trifft dabei den Versicherten die (objektive) Beweislast dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit jährlichen Krankenständen von mindestens 7 Wochen zu rechnen ist…
…allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, entspricht der ständigen oberstgerichtlichen Judikatur (10 ObS 79/93 = SVSlg 40.563; 10 ObS 175/98b = SSV-NF 12/79; RIS-Justiz RS0084429 [T6] und [T12]). Demnach ist für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte…
…Obersten Gerichtshof bindend - mit drei Wochen festgestellt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (SSV-NF 11/147, 6/82, 6/104 ua; RIS-Jutiz RS0084429) sind mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von 7 Wochen jährlich und darüber geeignet, Versicherte vom allgemeinen Arbeitsmarkt auszuschließen und zu bewirken, dass…
…3; 10 ObS 195/02b); bejahendenfalls wäre ein Versicherter vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen (RIS-Justiz RS0084855 [T7]; zuletzt etwa 10 ObS 262/99y, RIS-Justiz RS0084429 [T20]; 10 ObS 346/00f; 10 ObS 275/02t, RIS-Justiz RS0084898 [T12]), weil nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß…
…hinaus - leidensbedingte Krankenstände von zwei Wochen pro Jahr zu erwarten sind, nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, entspricht der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur (vgl RIS-Justiz RS0084429 [T18], RS0084898 [T5]). Demnach ist für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte…
…voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV NF 10/14; 7/76 uva; RIS Justiz RS0084898 [T 1]; RS0084429 [T 3]; RS0113471). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten…
…Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Pensionswerber vom Arbeitsmarkt aus (RIS-Justiz RS0113471 und RS0084429). Es kann nämlich nicht damit gerechnet werden, dass krankheitsbedingte Abwesenheiten in einem solchen Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden; ein derart betroffener…
…maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV NF 16/120; 10/14; 7/76 uva; RIS Justiz RS0084429 [T3]; RS0084898 [T1]; RS0084855 [T14]; RS0113471). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit…
…leidensbedingten) Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV NF 10/14; 7/76 uva; RIS Justiz RS0084898 [T1]; RS0084429 [T3]; RS0113471). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ist…
…I 2002/1). Entgegen der Auffassung der Revisionswerberin ist nach der ständigen Rechtsprechung (zB SSV-NF 6/82; 7/75; 10/14 ua; RIS-Justiz RS0084429, RS0084898) ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt - woraus allein vom Berufungsgericht (und vom Kläger) die Bejahung der Voraussetzungen der begehrten Invaliditätspension abgeleitet wird - bereits dann anzunehmen, wenn…
…zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände im bisherigen Beruf bzw im Verweisungsberuf von jährlich sieben Wochen und darüber zu erwarten sind (RIS-Justiz RS0084855 [T7]; RIS-Justiz RS0084429 [T20]; RIS-Justiz RS0084898 [T12]). Dies wird damit begründet, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß von den in Betracht…
…seinen Krankenständen mit der Begründung verneint, dass nur die für die Zukunft prognostizierten Krankenstände rechtlich relevant seien. Diese Ansicht entspricht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (RIS Justiz RS0084429 [T10], RS0084898 [T6]). Das zweite vom Berufungsgericht gebrauchte Argument, dass die Parteienvernehmung nicht zur Lösung medizinischer Fragen brauchbar ist, betrifft den vom Obersten Gerichtshof nicht…
…Arbeitsmarkt ausschließen (SSV-NF 6/70, 6/82, 6/104, 8/25, 10/14, 12/52 ua; s. auch Übersicht der Rechtsprechung in RIS-Justiz RS0084429, RS0084855; der Kritik Mazals, Die Judikatur des Obersten Gerichtshofes in Pensionsversicherungssachen 1987 - 1992, in: Tomandl, Der Oberste Gerichtshof als Sozialversicherungshöchstgericht, 68 f, der - allerdings noch…
…Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt (SSV-NF 7/76; 10/14 uva; RIS-Justiz RS0084898 [T 1]; RS0084429 [T 3]; RS0113471). Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei Verrichtung dem Leistungskalkül entsprechender Arbeiten künftig Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind…
…im Ausmaß von 5 bis 6 Wochen jährlich anzunehmen, liegt darin kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt (SSV-NF 12/79; RIS-Justiz RS0113471; RIS-Justiz RS0084429 [T18]). Da die Vorinstanzen zu Recht die Voraussetzungen für die Erlangung einer Berufsunfähigkeitspension verneint haben, ist der Revision ein Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung beruht…
…der Versicherte – wie der Kläger im Verfahren erster Instanz erkennbar behauptete – vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, ist daher (auch) die Krankenstandsprognose maßgebend (vgl RS0084429 [T16]). Grundsätzlich sind somit klare Feststellungen über die wirkliche Dauer von mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartender Krankenstände zu treffen ( RS0084429 [T22]). [18] 2.2. Den Ausführungen…
…liegt nach der ständigen Rechtsprechung vor, wenn die infolge des vorhandenen Leidens zu erwartenden Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest sieben Wochen jährlich erreichen (RIS-Justiz RS0084429 [T3]). Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist der gegenwärtige Gesundheitszustand des Klägers durch zumutbare Therapien verbesserbar, eine nachhaltige Änderung im Leistungskalkül ist dadurch jedoch nicht…
…wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich (oder mehr) beträgt (SSV-NF 10/14, 7/76 ua; RIS-Justiz RS0084429, RS0084898). Da es offenbar einer Verhandlung in erster Instanz bedarf, um die Sache spruchreif zu machen, waren die Urteile der Vorinstanzen aufzuheben und die Sozialrechtssache…
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