Daß ein Gewinnspiel, an dem teilzunehmen den Besitz der Ausgabe einer Gratiszeitung voraussetzt, das Publikum nicht dazu veranlassen kann, der Gewinnchancen wegen die Ware "Zeitung" zu kaufen, liegt auf der Hand; ein solches Gewinnspiel kann daher schon begrifflich nicht gegen § 28 UWG verstoßen.
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