Die Tatbegehung während eines anhängigen Strafverfahrens ist schulderhöhend und darum erschwerend. Die Annahme dieses Erschwerungsgrundes neben jenem der einschlägigen Vordelinquenz verstößt auch nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.
…des § 33 Abs 1 Z 2 StGB und nicht als Strafzumessungsaspekt nach § 32 Abs 2 StGB (RIS Justiz RS0090984 [T1]) – nicht zu beanstanden. Ist doch der Schuldspruch des Beschwerdeführers wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und…
…sowie die Tatbegehung in Kenntnis des zu AZ 63 Hv 82/14k des Landesgerichts für Strafsachen Wien anhängigen Strafverfahrens (RIS-Justiz RS0090881, RS0090984, RS0091048, vgl aber RS0119271) als erschwerend, als mildernd hingegen den Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Von einer Beteiligung „nur in untergeordneter…
…als für die Strafbemessung bedeutsamen Aspekt (US 46) vorliegend nicht gegen die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK (RIS Justiz RS0119271, RS0090984 [T1], RS0091048 [T4]). Denn der Angeklagte verübte wovon das Erstgericht mit hinreichender Deutlichkeit ausging (US 15 f, 22, 46) die vom Schuldspruch …
…AZ 14 U 98/13b des Bezirksgerichts Josefstadt anhängigen Strafverfahrens (14 Os 92/04, SSt 2004/65; RIS Justiz RS0090984 [insbesondere T1], RS0091048 [insbesondere T4] und RS0119271) ersichtlichen gegenüber rechtlich geschützten Werten ablehnenden oder gleichgültigen Einstellung des Angeklagten (§ 32 Abs 2 zweiter…
…mit einem rechtskräftigen Schuldspruch beendeten Verfahrens kann bei der Strafbemessung allerdings berücksichtigt werden (vgl Mayerhofer aaO § 33 E 20a; RIS-Justiz RS0119271, RS0090984, RS0091048). Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO.…
…StPO als Beschuldigter zum Urteilsfaktum 6. am 5.7.2024 (BV ON 50.2.8) liegt hinsichtlich mehrerer abgeurteilter Taten eine aggravierende Tatbegehung während anhängigen Verfahrens vor (RIS-Justiz RS0090984). Zu ergänzen sind die Strafzumessungsgründe lediglich auf der erschwerenden Seite dahingehend, dass insgesamt von einem langen Deliktszeitraum auszugehen ist ( Riffel aaO § 33 Rz 4…
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