Hängegleiter sind nach der Begriffsbestimmung des § 11 Abs 2 LFG Luftfahrzeuge.
…erforderlich sind (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Hänge- und Paragleiter sind nach der Definition des § 11 Abs 1 LFG Luftfahrzeuge (RIS-Justiz RS0066685). Die Haftung für Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen eines Fluggastes aus dem Beförderungsvertrag (hiezu jüngst mwN 2 Ob 146/05t) regelt der zweite Abschnitt des LFG, ds…
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