10Bs162/25g—OLG Linz Entscheidung
18. August 2025
…zwischen Tatzeit und Urteilszeitpunkt erreicht nicht die Rückfallverjährungsfrist von fünf Jahren, respektive den Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 18 StGB (vgl RIS-Justiz RS0091643 ua). Dennoch kann nicht gänzlich außer Acht gelassen werden, dass die Taten bereits mehr als zwei Jahre zurückliegen. Das Berufungsvorbringen, wonach durch die gegenständliche Spende…