Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.
…Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft (RS0026106; RS0059651; RS0061585) verstößt – dabei ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (RS0026106 [T4]) –, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (RS0060175 [T3]). Regelmäßig handelt es sich dabei um keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (6 Ob 106…
… Kraus/U. Torggler , GmbHG § 61 Rz 35 f) verstößt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (RIS Justiz RS0060175 [T3]). Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (RIS Justiz RS0026106 [T4]). Regelmäßig handelt es sich dabei um keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502…
…erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO handelt (6 Ob 37/08x; 6 Ob 49/09p; RIS Justiz RS0060175 [T3]). 3. Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse…
…bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder den Mitgesellschaftern verstößt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl RIS Justiz RS0060175 [T3]) und stellt daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar. 2. Die Verpflichtung, bei Wahl des…
…und am Gebot der guten Sitten (RS0026106). Bei (schuldhafter) Verletzung der Treuepflicht – die auch bei der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung besteht (vgl RS0060175) – sind Schadenersatzansprüche denkbar (vgl RS0026106; Aicher/Kraus in Straube/Ratka/Rauter , WK GmbHG § 61 Rz 36). Mit der von dieser Rechtslage…
…maßgeblichen Erwägungen Stellung genommen. Dort wurde ausgeführt: „ B.I.2. Treuepflichten sind im Gesellschaftsrecht allgemein und insbesondere auch bei der GmbH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RS0060175; zuletzt 6 Ob 90/19g). Diese Treuepflichten können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und hängen regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (RS0106227…
…Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter (RIS Justiz RS0060175). Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt aber regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab…
…eines Gesellschaftsvertrags, GES 2015, 159, 165). [91] B.I.2. Treuepflichten sind im Gesellschaftsrecht allgemein und insbesondere auch bei der GmbH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RS0060175; zuletzt 6 Ob 90/19g). Diese Treuepflichten können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und hängen regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (RS0106227…
…Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung (RIS Justiz RS0060175). Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Mitgesellschaftern verstößt, hängt stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab…
…Mitgesellschaftern gegenüber, deren Inhalt unter den Gesellschaftern darin besteht, auf gesellschaftliche Interessen der anderen auch bei Ausübung des Stimmrechts Rücksicht zu nehmen (vgl RIS-Justiz RS0060175). Hinsichtlich der Ausübung der Gesellschafterrechte durch das Land wird angemerkt, dass nach Art41 Abs1 Kärntner Landesverfassung die Landesregierung das oberste Organ des Landes als Träger…
…130/05v). Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung (RS0060175). Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt allerdings sehr stark von den besonderen Umständen des Einzelfalls…
…7] 1.2. Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ( RS0060175 ; 5 Ob 626/88 [Erteilung von Weisungen an die Geschäftsführer]). Demnach sind Eingriffe in Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter an den Kriterien von Erforderlichkeit und…
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