1Ob241/22f—OGH Entscheidung
27. Januar 2023
…zum Grundsatz, dass der Zweck der Vorschrift des § 82 Abs 1 Z 3 EheG, nämlich die tunlichste Erhaltung von Unternehmen, eine einschränkende Auslegung verbietet (RS0057534). [25] Je nach Zugehörigkeit der gesamten Liegenschaft zur Aufteilungsmasse oder zum Ausnahmetatbestand kann der Anteil, der für die Einordnung nicht ausschlaggebend ist, unter Umständen im…