Tatobjekt des § 156 StGB ist jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist. § 156 StGB schützt auch die ausländischen Gläubiger.
…Kienapfel/Schmoller BT 2 § 146 Rz 117 ff; Kirchbacher in WK 2 StGB § 156 Rz 7a; RIS Justiz RS0094739, RS0094171, RS0094825) nicht dazu, dass das Vermögen des Bürgen zum Vermögen des Kreditnehmers wird. Erwägungen, die die Annahme tragen könnten, das Vermögen des Bürgen sei…
…Rz 5). Vor diesem Hintergrund sind Tatobjekt alle Bestandteile des Vermögens des Täters, das dem Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung unterliegt (RIS Justiz RS0094825, RS0094739, RS0094851; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari StGB 14 § 156 Rz 2; Kirchbacher in WK² StGB § 156 Rz 7; Preuschl…
…1). Tatobjekt sind daher alle Bestandteile des Schuldnervermögens, die dem Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung unterliegen (zu § 156 StGB: RIS Justiz RS0094825 und RS0094739; Kirchbacher in WK² StGB § 156 Rz 7). [7] Nach den hier wesentlichen Urteils feststellungen (US 4 ff) schloss * Sc…
Rückverweise