6Ob111/18v—OGH Entscheidung
27. Februar 2019
…verwandelt werden können. Dies betrifft von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfasste künftige Geldersatzansprüche (2 Ob 287/08g = RIS Justiz RS0064079 [T5, T6], vgl auch RS0063809). Feststellungsansprüche betreffend künftige Schäden unterliegen somit der Prozesssperre (vgl auch Konecny , ZIK 2009, 110), weshalb das Verfahren betreffend das geltend gemachte Feststellungsbegehren gemäß §…