§97 Abs 1 Z 3 ArbVG will alle mit der Auszahlung und Abrechnung der Bezüge zusammenhängenden Frage, wie insbesondere Probleme der bargeldlosen Lohnzahlung, des Lohnzahlungszeitraumes sowie damit in Zusammenhang stehende Fragen der Freizeitgewährung erfassen.
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