Eine Inlandstat begeht auch, wer im Ausland eine Tat vorsätzlich veranlaßt oder fördernd unterstützt, deren Erfolg in Österreich eintritt oder nach den Vorstellungen der Täter in Österreich eintreten soll.
…dem bloßen Hinweis auf §§ 64 und 65 StGB nicht klar (vgl §§ 67 Abs 2 StGB; RIS Justiz RS0092073, RS0092024, RS0091853, RS0091861, RS0092066; Salimi in WK 2 StGB § 67 Rz 29 ff). Die zu A./5./ des Schuldspruchs erstattete Rechtsrüge (Z…
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