10ObS244/03k—OGH Entscheidung
27. April 2004
…den österreichischen Versicherungsträger festzustellen seien, ist der ao Revision daher folgendes zu erwidern: Richtig ist, dass nach der früheren Judikatur des Obersten Gerichtshofes (RIS Justiz RS0084984) in die Feststellung der Versicherungszeiten gemäß § 247 ASVG idF der 35. ASVG Novelle, BGBl 585/1980 auch ausländische Versicherungszeiten einzubeziehen waren (10 ObS…