Die Revisionsfrist bleibt gewahrt, wenn die Revision rechtzeitig an das nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung maßgeblichen Vorschriften zuständige Gericht adressiert und zur Post gegeben wird.
…Wird das Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingebracht und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet, ist die Zeit der Übersendung in die Rechtsmittelfrist einzurechnen (RS0041584; RS0043564; RS0043729). Das Rechtsmittel ist daher nur rechtzeitig, wenn es spätestens am letzten Tag der Frist beim richtigen Gericht einlangt (RS0041608; RS0006979). Diese Grundsätze gelten auch…
…Ablauf der Rechtsmittelfrist ein. Die Rechtsmittelfrist bleibt nur dann gewahrt, wenn das Rechtsmittel rechtzeitig an das zuständige Gericht adressiert zur Post gegeben wird (RIS Justiz RS0043564, RS0043729). Die unrichtige Adressierung schließt die Anwendung des § 89 GOG generell aus (RIS Justiz RS0041753). Auch im Außerstreitverfahren sind die Tage des Postlaufs…
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