In einer Benützungsvereinbarung und damit auch in einer vor Gericht geschlossenen Benützungsregelung ist keine schlüssige Fortsetzungsvereinbarung iSd § 831 ABGB zu erblicken.
…einer Benützungsvereinbarung zu unterscheiden, die nach der Rechtsprechung des O bersten G erichtshofs nicht als schlüssige Fortsetzungsvereinbarung iSd § 831 ABGB zu beurteilen ist (RS0013368). Eine Benützungsvereinbarung bewirkt die Umgestaltung allgemeiner Gebrauchsbefugnisse eines Miteigentümers in Sondernutzungsrechte an bestimmten Sachteilen (RS0029352). [13] 3.2.2. Die Beurteilung der Konkludenz einer Willenserklärung oder der…
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