Die Delegierung nach § 31 JN ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 14 KSchG gegen den Widerspruch des Beklagten unzulässig.
…mwN). Die Verbrauchereigenschaft der einer Delegierung widersprechenden beklagten Partei steht der Antragsstattgebung nicht grundsätzlich entgegen (10 Nc 22/06a; 4 Nd 504/02; RIS-Justiz RS0046140 T1). Auch bei der gerade im Verhältnis zu Verbrauchern gebotenen strengen Prüfung der Zweckmäßigkeitsgründe ergibt sich im vorliegenden Fall ein eindeutiger Schwerpunkt zu Gunsten einer…
…Prüfung der Zweckmäßigkeit geboten, weil der vom Gesetzgeber angestrebte Schutz des Verbrauchers (§ 14 KSchG) andernfalls leicht durch entsprechende Beweisanträge unterlaufen werden könnte (RIS-Justiz RS0046140 [T2; T3]; RS0118569; 4 Nd 514/02; Mayr in Rechberger3 Rz 4 zu § 31 JN). Auch bei strenger Prüfung der Zweckmäßigkeit der begehrten Delegierung…
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