Die Bedeutung des § 1104 ABGB besteht in der Durchbrechung der Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB. Die Aufzählung der außerordentlichen Zufälle ist keine erschöpfende.
…§ 1104 ABGB, der keine abschließende Aufzählung der außerordentlichen Zufälle enthält, entfällt demnach die (verschuldensunabhängige) Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB (vgl RS0020783), es kommt allerdings auch zu „einer Erlassung des Zinses“. [18] 4. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 1104 ABGB auf die von…
…der außerordentlichen Zufälle enthält, kommt es demnach zu einem Entfall des Mietzinses; gleichzeitig entfällt die (verschuldensunabhängige) Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB (vgl RS0020783). [16] Der erkennende Senat hat in der Entscheidung zu 3 Ob 78/21y – im Einklang mit den dort zitierten überwiegenden Literaturstimmen –…
…außerordentlichen Zufälle enthält, kommt es demnach zu einem Entfall des Mietzinses; gleichzeitig entfällt die verschuldensunabhängige Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB (RIS Justiz RS0020783). [18] 2.2. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 3 Ob 78/21y – im Einklang mit den dort zitierten überwiegenden Literaturstimmen…
…schränkt die (verschuldensunabhängige) Erhaltungspflicht des Bestandgebers nach § 1096 ABGB zwar insofern ein, als den Bestandgeber bei außerordentlichen Zufällen keine Wiederherstellungspflicht trifft (RIS Justiz RS0020783; Lovrek in Rummel/Lukas 4 § 1108 ABGB Rz 4). Außerordentliche Zufälle im Sinn des § 1104 ABGB sind jedoch nur solche…
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