Der Simultanpfandgläubiger kann die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken und damit einem nachstehenden Berechtigten die Möglichkeit der Einräumung einer Ersatzhypothek nehmen.
…der ihn sonst zur Einräumung einer Ersatzhypothek berechtigt hätte (RS0003469 = 1 Ob 540/88 ÖBA 1988, 1031 [krit Graf ]; vgl auch RS0003457, RS0003450 = 1 Ob 634/86 ÖBA 1987, 271 [krit Hoyer ]). [16] 2.6. Da der Nachhypothekar im Fall der überproportionalen Befriedigung eines ihm…
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