Eine Vorverurteilung wegen einer geringfügigen, nicht auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat steht dem Milderungsgrund des § 34 Z 2 StGB nicht entgegen.
…wegen Aggressionsdelikten dessen Unbescholtenheit als mildernd wertete (vgl RIS Justiz RS0091561; Ebner in WK 2 § 34 Rz 7; auch RIS Justiz RS0091496, RS0091466; Fabrizy StGB 10 § 34 Rz 4), ist seiner Berufung zuzubilligen, dass er sich im Zuge der Hauptverhandlung weitgehend und in diesem Umfang…
…Monat nicht gegeben. Auch die vom Berufungswerber zitierten oberstgerichtlichen Entscheidungen beziehen sich nur auf Vorstrafen wegen Fahrlässigkeitsdelikten bzw zu ganz geringen Geldstrafen (RIS Justiz RS0091461, RS0091466). Eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer nach § 34 Abs 2 StGB liegt nicht vor. Der Berufungswerber wurde am 06.03.2022 festgenommen und am selben Tag…
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