13Os90/10z—OGH Entscheidung
30. September 2010
…später, wie aus dem Einspruch ersichtlich ist, zukam, hatte das Erstgericht doch gerade nicht ihn, sondern den Angeklagten als Empfänger angegeben (RIS Justiz RS0121448, RS0106442, RS0083733). 2. Daher lag ein verspäteter Einspruch gegen die Anklageschrift entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Linz nicht vor. Seine Entscheidung verstieß demnach gegen § 215 Abs…